Botswana
Klimatabelle Chobe Nationalpark
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 31 | 30 | 31 | 31 | 28 | 24 | 25 | 29 | 32 | 35 | 34 | 32 |
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Min. Temperatur °C | 19 | 19 | 18 | 15 | 11 | 6 | 6 | 8 | 14 | 20 | 19 | 19 |
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Sonnenstunden / Tag | 9h | 7h | 8h | 10h | 10h | 9h | 10h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h |
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Regentage | 10 | 9 | 7 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 5 | 7 |
WETTER & KLIMA
Botswana zeichnet sich durch ein heißes und trockenes Savannen- und Halbwüstenklima aus.
Der Winter geht von Mai bis November und zeichnet sich durch trockenes Wetter mit angenehmen Tagestemperaturen von 20-25 Grad aus. Nachts können die Temperaturen allerdings bis zum Nullpunkt absinken.
Die heißesten Monate sind September-November, im Dezember setzt schließlich die sommerliche Regenzeit ein, die bis März dauert. Dann herrschen Tagestemperaturen von bis zu 35 Grad, Gewitter und häufige kurze Gewitter sind typisch.
Beste Reisezeit
Generell ist Botswana das ganze Jahr über eine Reise wert. Das Okavango Delta und den Chobe Nationalpark bereisen Sie idealerweise von April bis Oktober, wenn die Trockenzeit herrscht. Es regnet nur selten und Wasserstellen sind rar, an denen sich die Tiere sammeln.
WÄHRUNG
1 Botswanischer Pula (BWP) = 100 Thebe
Derzeitiger Kurs:
1 CHF = ca. 11,20 BWP
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
In Botsuana sind vermehrt Fälle der beiden neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Botsuana als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei der Einreise wird ein weiterer Schnelltest vorgenommen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind derzeit auf botsuanischer Seite offen, die Ein- und Ausreise von und nach Südafrika ist allerdings für Touristen nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wieder aufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Botsuanas als Virusvarianten-Gebiet – muss bei Reisen aus Botsuana nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
Botsuana ist in neun verschiedene COVID-19-Zonen aufgeteilt. Für Reisen über die Grenzen dieser Zonen hinaus wird eine Erlaubnis benötigt. Viele Unterkünfte sind auch weiterhin mangels internationaler Gäste geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. An allen Orten an denen Menschen zusammenkommen können, inklusive Restaurants, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, muss ein Register geführt werden. Es finden Temperaturkontrollen statt.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Nach Botswana ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit der Ausweisdokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Minderjährige müssen das Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitführen, die die Eltern des Kindes feststellen lässt. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Gegebenenfalls muss eine amtliche Übersetzung ins Englische gegeben sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Botswana benötigt, sofern die Reisedauer nicht 90 Tage innerhalb eines Jahres überschreitet.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Mitzuführende Dokumente:
– mindestens eine freie Seite im Reisepass
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Honorarkonsulat in Hamburg.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende mit einem Weiterreiseticket/ Weiterflugticket können sich visumfrei bis zum nächsten Anschlussflug im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für das Land Botswana sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen, die das erste Lebensjahr überschritten haben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Botswana empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Cholera
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Sambia
Klimatabelle Victoria Falls
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 30 | 30 | 30 | 30 | 28 | 26 | 26 | 28 | 33 | 34 | 33 | 30 |
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Min. Temperatur °C | 19 | 19 | 18 | 15 | 10 | 7 | 6 | 9 | 14 | 18 | 19 | 19 |
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Sonnenstunden / Tag | 7h | 7h | 8h | 9h | 10h | 10h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h | 7h |
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Regentage | 16 | 14 | 9 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 11 | 16 |
WETTER & KLIMA
In Sambia herrscht ein wechselfeuchtes tropisches Klima, welches durch die Höhenlage jedoch relativ mild ist. Allgemein wird zwischen drei Jahreszeiten unterschieden: die kühle Trockenzeit von Mai bis August mit Tagestemperaturen um die 23 Grad mit Sonne und nachts um die 6 Grad; die heiße Trockenzeit von September bis November mit Tagestemperaturen zwischen 24-32 Grad und der Regenzeit, die von Oktober/November-April andauert. Während diesen Monaten ist es schwül und heiß, die Temperaturen liegen zwischen 27-38 Grad und es regnet oft und heftig.
Beste Reisezeit
Grundsätzlich gelten die trockenen Monate zwischen Mai-September als die besten Reisemonate, aber gerade für den Besuch der imposanten Victoria Falls eignen sich die Monate Dezember-April, wenn der Wasserstand am höchsten ist.
WÄHRUNG
1 Sambischer Kwacha (ZMW) = 100 Ngwee
Derzeitiger Kurs:
1 CHF = ca. 14,72 ZMW
(Stand: Dezember 2019)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Sambia ist stark von COVID-19 betroffen.
In Sambia sind vermehrt Fälle der ansteckenderen Virusvarianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Sambia als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft wird.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Davon ausgenommen sind Kinder unter 5 Jahren. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Für Reisende ohne Symptome und mit entsprechendem Negativtest ist keine Quarantäne nach Einreise erforderlich.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen. Eine Quarantäne ist nicht erforderlich.
Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötigt, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Sambias als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Sambia nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Nach Sambia ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Reisedokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis: Bei der Einreise wird häufig das Rück- oder Weiterflugticket verlangt. Zudem sollte nach Erhalt geprüft werden, ob das Visum korrekt ausgestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Sambia benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort oder vorher bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 14 Konsulatsarbeitstage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheit: Das Visum berechtigt im Regelfall zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und zählt ab Ankunft. Nach Ausstellung des Visum muss die Einreise innerhalb der angegebenen Frist, gewöhnlich 3 Monate, erfolgen. Ein Aufenthalt kann bei touristischen Zwecken bis auf 90 Tage erweitert werden. Bitte achten Sie immer auf das die Einreise korrekt in Ihrem Reisepass dokumentiert wurde und per Gesetz muss die Aufenthaltserlaubnis ständig mitgeführt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften teilweise bereits vor Abflug ein Visum nachgewiesen bekommen wollen und es somit zu Schwierigkeiten beim e-Visa Verfahren und bei der Beantragung des Visums vor Ort kommen kann. Es wird empfohlen, dass Visum vorab bei einer zuständigen Auslandsvertretung zu beantragen.
Wenn Sie ein Visum vor Ort beantragen möchten, müssen sie folgende Dokumente mitführen:
– es muss mindestens eine freie Seite im Reisepass vorhanden sein
– 2 Passbilder müssen vorhanden sein
– 2 Visumanträge müssen ausgefüllt und unterschrieben sein
– eine Kopie ihres Aufenthaltstitels als Nachweis
– das Konsulat kann weitere Unterlagen anfordern
24 Stunden Visa: Ein Tagesvisum (,,Day Tripper Visa”) wird für Ausflüge von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellt und ist 24 Stunden gültig. Das Visum kostet 20 US-Dollar.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bad Camberg, München oder Neustadt am Rübenberge.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitbestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen grundsätzlich ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende mit einem gültigen Ticket und allen erforderlichen Dokumenten zur Weiterreise können sich im Transitbereich des Flughafens 24 Stunden visumfrei aufhalten. Der Transitbereich darf nicht verlassen werden.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Sambia sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Reisende, die sich weniger als 4 Wochen im Land aufhalten, sollten einen vollständigen Poliomyelitis-Impfschutz (mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre) vorweisen können. Langzeitreisenden über 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Sambia empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Cholera, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik