Indien
Klimatabelle Delhi
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 21 | 23 | 31 | 36 | 41 | 39 | 36 | 34 | 34 | 34 | 30 | 23 |
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Min. Temperatur °C | 7 | 9 | 14 | 21 | 26 | 28 | 27 | 26 | 24 | 19 | 11 | 8 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 9h | 10h | 9h | 10h | 8h | 7h | 6h | 8h | 9h | 9h | 7h |
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Regentage | 2 | 2 | 1 | 1 | 2 | 4 | 8 | 8 | 4 | 1 | 0 | 1 |
WETTER & KLIMA
April bis Juni: heiße Trockenzeit
Juli bis September: Monsunzeit
In Nord- und Zentralindien herrscht subtropisches Kontinentalklima, die Regenzeit geht von Juli bis September. An die Monsunzeit schließt sich dann nochmals eine kurze Hitzeperiode an (meist bis in den Oktober hinein). Im Binnenland (Delhi, Agra, Hyderabad) herrscht während der heißen Jahreszeit eine trockene Hitze.
In Südindien herrscht tropisches Klima. In der heißen Zeit von April bis Juni herrscht eine trockene Hitze.
In Südost-Indien ist die Regenzeit von Mitte Oktober bis Ende November. Entlang der Küste sind die heißen Monate mit hoher Luftfeuchtigkeit verbunden.
Beste Reisezeit
Die Monate November bis März sind für Indien die angenehmste Reisezeit. Eine Ausnahme davon bilden die Bergregionen Indiens, da hier die Monate Juni bis August die beste Reisezeit darstellen, wenn die Region schneefrei ist.
Hinweis: Delhi zählt zu den atemberaubendsten Metropolen der Welt. Die Größe der Stadt bringt oftmals die Herausforderungen von Bevölkerungsdichte und Industrieansammlung mit, so dass je nach Wetterlage Beeinträchtigungen durch Luftverschmutzung nicht auszuschließen sind. Menschen mit Atmungs- und Kreislaufproblemen befragen dazu am besten Ihren Arzt.
WÄHRUNG
Indische Rupie (INR); 1 Rupie = 100 Paise
Derzeitiger Kurs:
1 CHF = ca. 72,00INR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Indien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien und dem Nahen Osten verfügt, die teilweise in der Regel in einer staatlichen Institution zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wiederzulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet. Die FRROs gehen mittlerweile dazu über, Touristenvisa nur noch in Form eines „Exit Permit“ zu verlängern, innerhalb dessen Gültigkeitszeitraum Indien verlassen werden muss.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen insbesondere von Lufthansa, Air France und KLM möglich. Die Wiederaufnahme weiterer Flugverbindungen wird derzeit verhandelt.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wiederaufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit – auch außerhalb der sogenannten Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) – orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie führen verschiedene Bundesstaaten zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen ein und machen Vorgaben für den Umgang mit der Pandemie. So werden vielerorts kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Nach Indien ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheiten: Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie ihren Reisepass sicher. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten und es kann zur mehrtägigen Verzögerung kommen.
Bei einem Aufenthalt von über 6 Monaten besteht die Pflicht sich beim District Foreigners’ Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) innerhalb der ersten 14 Tage registrieren zu lassen. Es empfiehlt sich bei Reisen über 180 Tagen bei Abreise eine Steuerbescheinigung mit sich zu führen.
Bitte beachten: Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Diese Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen müssen nicht genehmigt werden, es besteht jedoch eine Registrierungspflicht nach Ankunft. Die Nicobaren (Nicobar Islands) sind derzeit für Touristen nicht zugänglich.
Reisehinweis: Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, sowie Jammu, wird derzeit abgeraten. Ausgenommen hiervon ist der Landesteil Ladakh. Durch anhaltende Spannungen in der Grenzregion kann es derzeit zu besonderen Sicherheitsanordnungen kommen. Auch von nicht erforderlichen Reisen nach Assam und Tripura wird abgeraten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Indien benötigt. Ein Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden oder es kann ein e-Visum über das Internet beantragt werden. Normale Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, wobei eine mehrfache Einreise möglich ist. Das e-Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise, wobei der Aufenthalt im Land jeweils 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 – 8 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor der Einreise beantragt werden.
Besonderheiten: Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über bestimmte Flug- und Seehäfen möglich. Die Ausreise kann hingegen an allen Grenzübergangsstellen erfolgen.
Einreise über den See- und Landweg: Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass an den Grenzübergängen die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass vorhanden sind. Kreuzfahrtreisende müssen zudem eine Bestätigung des Reiseverlaufs vorlegen. Die Einreise über den Landweg ist mit dem e-Visum nicht möglich.
Mitzuführende Dokumente:
– zwei Passbilder
– Visumantrag
– Nachweis Zweck des Aufenthalts
– Nachweis ausreichend finanzielle Mittel
– (ggfs. Nachweis Gelbfieberimpfung)
– mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Hamburg, Frankfurt am Main, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket besitzen, können sich für 24 Stunden ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Indien sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen über 6 Monaten.
Bei der Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio-Erkrankungen (siehe WHO) ist der Nachweis einer oralen Polioimpfung, die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen. Allerdings ist der Impfnachweis für Ausländer, die in einem der Polio-infizierten Länder leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich. Ebenso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, die in Indien leben und eines dieser Länder bereisen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Indien empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition in Endemiegebieten
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Cholera
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
– Chikungunya-Fieber
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Nepal
Klimatabelle Kathmandu
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 18 | 19 | 25 | 28 | 30 | 29 | 29 | 28 | 28 | 27 | 23 | 19 |
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Min. Temperatur °C | 2 | 4 | 7 | 12 | 16 | 19 | 21 | 20 | 19 | 13 | 7 | 4 |
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Sonnenstunden / Tag | 6h | 6h | 7h | 10h | 6 | 5h | 2h | 2h | 3h | 5h | 6h | 5h |
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Regentage | 1 | 5 | 2 | 6 | 10 | 15 | 21 | 20 | 12 | 4 | 1 | 0 |
WETTER & KLIMA
In Nepal herrscht ein Monsunklima, im Norden wird dieses durch die Höhenlage jedoch gemildert.
Frühling: von Mitte Februar bis Mitte Mai
Sommer: von Mitte Juni bis Mitte September wird geprägt durch den Südostmonsun mit Temperaturen von zu 32°C, oft fällt tagelang Regen. Im Himalaja liegt die Schneegrenze bei 5.000 bis 5.800m. Aufgrund des Schneefalls sind die Sommermonate für Trekkingtouren ungeeignet.
Herbst: Oktober und November, oft mit klarem Himmel
Winter: Wintertemperaturen sind gemäßigt (0° bis -20°C)
Beste Reisezeit
Bei Reisen in das Kathmandu- oder Pokhara-Tal sind die Monate Oktober bis März sehr beliebt. Für Trekking-Touren in den Bergen ist die beste Reisezeit im Oktober und November sowie zwischen Februar und April.
WÄHRUNG
1 Nepalesische Rupie (NPR) = 100 Paisa
Derzeitiger Kurs:
1 CHF = ca. 114,00 NPR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Einreise
Nepal hat alle Einreisebeschränkungen aufgehoben, mit Ausnahme von Einreisen aus einem- und den Transit durch ein Virusvarianten-Gebiet (derzeit Vereinigtes Königreich, Südafrika, Brasilien), für die besondere Einreisevorschriften (Visum, Quarantäne) gelten. Alle Einreisenden benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival“ Service ist ausgesetzt. Die Einreise von Touristen mit einem von einer nepalesischen Botschaft ausgestelltem Touristenvisum, ist gestattet.
Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Reiseantritt (Zubringerflug) sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Vollständig Geimpfte mit negativem PCR-Test vor und erneutem Test gleich nach der Einreise sind von der Quarantänepflicht befreit.
Bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet (derzeit Vereinigtes Königreich, Südafrika, Brasilien) ist eine 10-tägige Quarantäne in einem Hotel vorgeschrieben. Nach dem fünften Tag kann bei einem negativen Testergebnis die Quarantäne an einem anderen, privaten Ort der Wahl beendet werden. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Eine Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses (Typ des Tests wird von der Fluggesellschaft festgelegt) möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Indien und China sind auf dem Land- wie Luftweg weitestgehend geöffnet, der Grenzübertritt für Ausländer aus den Nicht-Anrainerstaaten jedoch nur mit Sondergenehmigung möglich. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr ist wieder aufgenommen worden.
Beschränkungen im Land
Alle Beschränkungen sind weitestgehend aufgehoben. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft und Reisebüros vor Reiseantritt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln wurden verschärft. Es gilt Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Nach Nepal ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Nepal benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort am Flughafen Kathmandu oder an der Grenzstelle nach Nepal vor der Reise bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden. Touristenvisa werden für bis zu 15, 30 oder 90 Tage ausgestellt und können vor Ort um bis zu 150 Tage verlängert werden. Dabei sollte die angegebene Aufenthaltsdauer auf keinen Fall überschritten werden.
Visastellen: Zur Beantragung des Visums wenden Sie sich an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Dreieich, Hamburg, Köln, München oder Stuttgart.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis: Bei der Beantragung vor Ort kann es zu langen Wartezeiten kommen.
Einreise über den Seeweg: Die Einreise ist über den Seeweg nicht möglich.
Einreise über den Landweg: An den Grenzposten werden auch Visa ausgestellt, allerdings wird empfohlen diese vorher zu beantragen, da diese nicht mit Sicherheit ausgestellt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Passfoto
– Visumantrag
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Dreieich, München, Köln oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für das Land Nepal sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Nepal empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Polio
– Cholera
– Meningokokken-Krankheit (ACWY)
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Vogelgrippe, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber