Indien
Klimatabelle Delhi
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
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Max. Temperatur °C | 21 | 23 | 31 | 36 | 41 | 39 | 36 | 34 | 34 | 34 | 30 | 23 |
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Min. Temperatur °C | 7 | 9 | 14 | 21 | 26 | 28 | 27 | 26 | 24 | 19 | 11 | 8 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 9h | 10h | 9h | 10h | 8h | 7h | 6h | 8h | 9h | 9h | 7h |
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Regentage | 2 | 2 | 1 | 1 | 2 | 4 | 8 | 8 | 4 | 1 | 0 | 1 |
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WETTER & KLIMA
April bis Juni: heiße Trockenzeit
Juli bis September: Monsunzeit
In Nord- und Zentralindien herrscht subtropisches Kontinentalklima, die Regenzeit geht von Juli bis September. An die Monsunzeit schließt sich dann nochmals eine kurze Hitzeperiode an (meist bis in den Oktober hinein). Im Binnenland (Delhi, Agra, Hyderabad) herrscht während der heißen Jahreszeit eine trockene Hitze.
In Südindien herrscht tropisches Klima. In der heißen Zeit von April bis Juni herrscht eine trockene Hitze.
In Südost-Indien ist die Regenzeit von Mitte Oktober bis Ende November. Entlang der Küste sind die heißen Monate mit hoher Luftfeuchtigkeit verbunden.
Beste Reisezeit:
Die Monate November bis März sind für Indien die angenehmste Reisezeit.
Eine Ausnahme davon bilden die Bergregionen Indiens, da hier die Monate Juni bis August die beste Reisezeit darstellen, wenn die Region schneefrei ist.
Hinweis:
Delhi zählt zu den atemberaubendsten Metropolen der Welt. Die Größe der Stadt bringt oftmals die Herausforderungen von Bevölkerungsdichte und Industrieansammlung mit, so dass je nach Wetterlage Beeinträchtigungen durch Luftverschmutzung nicht auszuschließen sind. Menschen mit Atmungs- und Kreislaufproblemen befragen dazu am besten Ihren Arzt.
WÄHRUNG
Indische Rupie (INR); 1 Rupie = 100 Paise
Derzeitiger Kurs:
1 Euro = ca. 78.85 INR
(Stand: September 2019)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Indien ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheiten:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie ihren Reisepass sicher. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten und es kann zur mehrtägigen Verzögerung kommen.
Bei einem Aufenthalt von über 6 Monaten besteht die Pflicht sich beim District Foreigners’ Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) innerhalb der ersten 14 Tage registrieren zu lassen. Es empfiehlt sich bei Reisen über 180 Tagen bei Abreise eine Steuerbescheinigung mit sich zu führen.
Bitte beachten:
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Diese Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen müssen nicht genehmigt werden, es besteht jedoch eine Registrierungspflicht nach Ankunft. Die Nicobaren (Nicobar Islands) sind derzeit für Touristen nicht zugänglich.
Reisehinweis:
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, sowie Jammu, wird derzeit abgeraten. Ausgenommen hiervon ist der Landesteil Ladakh. Durch anhaltende Spannungen in der Grenzregion kann es derzeit zu besonderen Sicherheitsanordnungen kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Indien benötigt. Ein Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden oder es kann ein e-Visum über das Internet beantragt werden. Normale Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, wobei eine mehrfache Einreise möglich ist. Das e-Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise, wobei der Aufenthalt im Land jeweils 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 – 8 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor der Einreise beantragt werden.
Besonderheiten:
Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über bestimmte Flug- und Seehäfen möglich. Die Ausreise kann hingegen an allen Grenzübergangsstellen erfolgen.
Einreise über den See- und Landweg:
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass an den Grenzübergängen die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass vorhanden sind. Kreuzfahrtreisende müssen zudem eine Bestätigung des Reiseverlaufs vorlegen. Die Einreise über den Landweg ist mit dem e-Visum nicht möglich.
Mitzuführende Dokumente:
– zwei Passbilder
– Visumantrag
– Nachweis Zweck des Aufenthalts
– Nachweis ausreichend finanzielle Mittel
– (ggfs. Nachweis Gelbfieberimpfung)
– mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Hamburg, Frankfurt am Main, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket besitzen, können sich für 24 Stunden ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Indien ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheiten:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten und verwahren Sie ihren Reisepass sicher. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten und es kann zur mehrtägigen Verzögerung kommen.
Bei einem Aufenthalt von über 6 Monaten besteht die Pflicht sich beim District Foreigners’ Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) innerhalb der ersten 14 Tage registrieren zu lassen. Es empfiehlt sich bei Reisen über 180 Tagen bei Abreise eine Steuerbescheinigung mit sich zu führen.
Bitte beachten:
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Diese Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen müssen nicht genehmigt werden, es besteht jedoch eine Registrierungspflicht nach Ankunft. Die Nicobaren (Nicobar Islands) sind derzeit für Touristen nicht zugänglich.
Reisehinweis:
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, sowie Jammu, wird derzeit abgeraten. Ausgenommen hiervon ist der Landesteil Ladakh. Durch anhaltende Spannungen in der Grenzregion kann es derzeit zu besonderen Sicherheitsanordnungen kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Indien benötigt. Ein Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden oder es kann ein e-Visum über das Internet beantragt werden. Normale Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, wobei eine mehrfache Einreise möglich ist. Das e-Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise, wobei der Aufenthalt im Land jeweils 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 – 8 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Das e-Visum sollte spätestens 4 Tage vor der Einreise beantragt werden.
Besonderheiten:
Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über bestimmte Flug- und Seehäfen möglich. Die Ausreise kann hingegen an allen Grenzübergangsstellen erfolgen.
Einreise über den See- und Landweg:
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass an den Grenzübergängen die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass vorhanden sind. Kreuzfahrtreisende müssen zudem eine Bestätigung des Reiseverlaufs vorlegen. Die Einreise über den Landweg ist mit dem e-Visum nicht möglich.
Mitzuführende Dokumente:
– zwei Passbilder
– Visumantrag
– Nachweis Zweck des Aufenthalts
– Nachweis ausreichend finanzielle Mittel
– (ggfs. Nachweis Gelbfieberimpfung)
– mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten im Reisepass
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Hamburg, Frankfurt am Main, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket besitzen, können sich für 24 Stunden ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
EINREISE- & VISABESTIMMUNGEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE ANDERER LÄNDER:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und Japanische Encephalitis empfohlen.
Hinweis:
Ab 1. März 2014 wird bei Einreise aus Ländern mit gemeldeten Polio Erkrankungen (Afghanistan, Nigeria und Pakistan; Stand 05.02.2014) und Ländern, in denen nachgewiesen wurde, dass dort Polioviren zirkulieren (Äthiopien, Kenia, Somalia und Syrien; Stand 05.02.2014) der Nachweis einer oralen Polioimpfung (früher: Schluckimpfung, heute: OPV), die nicht jünger als sechs Wochen und nicht älter als ein Jahr sein darf, gefordert. Bei wiederholten Reisen ist die orale Polio Impfung ggf. jährlich zu wiederholen. Ein Impfnachweis nach WHO-Standard ist mitzuführen.
Das indische Gesundheitsministerium führte dazu klärend aus, dass der Impfnachweis für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in den sieben polio-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, nicht erforderlich ist. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Indien leben und in polio-infizierte Länder reisen (http://mohfw.nic.in/).
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int) . Impfzeugnisse, die eine Impfung in den letzten zehn Jahren vor der Einreise bescheinigen, werden anerkannt. Bei direkter Einreise aus z. B. Deutschland besteht keine Impfnotwendigkeit gegen Gelbfieber.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES
Westbengalen
In der Region um Darjeeling im Bundesstaat Westbengalen haben jüngst Auseinandersetzungen mit separatistischen Gruppen (Angehörige der ethnischen Gorkha) zu gewalttätigen Demonstrationen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens geführt.
Landesteil Kaschmir
Seit mehreren Monaten kommt es in Kaschmir bei Demonstrationen und Generalstreiks immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Landesteil Kaschmir, einschließlich Srinagar, wird abgeraten.
Reisenden nach Darjeeling, Kalimpong und Umgebung sowie nach Kaschmir wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich unmittelbar vor und während der Reise laufend über die aktuelle Lage zu informieren und Hinweisen lokaler Behörden, auch bei Straßensperren, Folge zu leisten.