

- 5x Übernachtung in Komforthotels
- Täglich Halbpension
- Reise im eigenen PKW
- Ganztägige Bootstour durch die Kvarner Bucht
- 2x Wein- & 1x Olivenölverkostung
- Zusätzlich individuell wählbar
Natur- & Kulturliebhaber, Sonnenanbeter, Aktivurlauber oder Feinschmecker – in Kroatien kommen alle auf ihre Kosten. Das facettenreiche Land an der Adria bietet für Jedermann etwas. Durch die zentrale Lage in Europa ist es mit dem Flugzeug, eigenen Fahrzeug, Bus oder Zug einfach und schnell zu erreichen. Und auch vor Ort scheinen die Optionen schier unendlich.
Auf den Spuren der Vergangenheit in malerischen Altstädten, ein Hauch von Metropole im pulsierenden Leben der modernen Großstädte, das türkisfarbene glasklare Meer der Adria, malerische Buchten und Strände sowie eine Küche zum Niederknien – freuen Sie sich auf vielseitige Reiseerlebnisse in Kroatien.
Die Region Istrien lässt sich wunderbar bei einer Privatreise oder PKW Rundreise entdecken. Sie vereint eine Vielzahl an Sehenswürdigkeiten mit traumhaften Badebuchten und Stränden. Istrien ist eine Halbinsel im Norden von Kroatien. Eines der Highlights ist die Stadt Pula, deren Hauptattraktion das Amphitheater ist. Ebenfalls sehenswert ist die Stadt Rijeka, wo sich das Kastell von Trsat befindet. Sie ist auch das Tor zur Kvarner Bucht, wo sich die Küstenstädte Opatija, Crikvenica und Novi Vinodolski sowie die vorgelagerten Inseln Cres, Losinj, Krk und Rab befinden.
Der südlichste Landstrich Kroatiens zwischen Zadar und Dubrovnik wird als die Region Dalmatien bezeichnet, eine ebenfalls sehr beliebte Region. Hier lohnt es sich die unterschiedlichen Inseln beim Inselhüpfen zu erkunden: Brac, Hvar, Korcula & Co. erwarten Sie mit hinreissender Natur und malerischen Stränden. Auf der Insel Brac befindet sich das beliebte Fotomotiv, der Zlatni rat, das Goldene Horn. Der Strand ragt ca. 500 m ins Meer und verändert je nach Meeresströmung seine Form.
Kroatien ist wahrhaft ein Reiseziel für Leib und Seele. Die kroatische Küche variiert je nach Region, was aber als “typisch kroatisch” bezeichnet werden kann, sind Spezialitäten vom Grill. Das Nationalgericht sind mit Sicherheit die über die Landesgrenzen bekannten Cevapcici, Raznjici und die Gewürzpaste Ajvar sind ebenfalls sehr beliebt.
Bequem mit dem eigenen Fahrzeug die schönsten Plätze Deutschlands entdecken und das ohne Stress? Mit viamonda geht das kinderleicht! Wir haben interessante Routen in die schönsten Ecken der Bundesrepublik für Sie ausgearbeitet und Hotels und ausgewählte Ausflüge schon für Sie gebucht. Die Unterkünfte entsprechen der Komfortklasse und sind dem Charakter der Reise angepasst – eine Übernachtung in einem typischen Gasthaus in Bayern ist ein Muss für ein authentisches Erlebnis! Sehenswürdigkeiten, die Sie während Ihrer Reise nicht verpassen sollten, haben wir ebenfalls schon für Sie organisiert.
Weiterlesen & Reisen entdeckenDie Arena von Pula ist nicht nur die bekannteste und bedeutendste Sehenswürdigkeit von Pula, sondern auch eine der beliebtesten Highlights von Istrien. Das Amphitheater war einst Schauplatz von Gladiatorenkämpfen und bot Platz für rund 20.000 Zuschauer. Heute wird die Arena für verschiedene Veranstaltungen wie Konzerte, Opern, etc. genutzt.
Weiterlesen & Reisen entdeckenDie zweitgrößte Stadt in Kroatien ist Split. Hier treffen Tradition und Moderne, architektonische Highlights auf eine impulsive Lebensart und Großstadtflair auf Adria aufeinander.
Weiterlesen & Reisen entdeckenDer wunderschöne Strand Zlatni Rat, zu Deutsch Goldenes Horn, befindet sich auf der Insel Brac und ist der wohl meist fotografierte Strand in ganz Kroatien. Die Landzunge, die von einem flach abfallenden Kieselstrand, bedeckt ist, ist ca. 500 m lang und verändert ihre Form und Neigung je nach Meereströmung und Wellengang.
Regional unterschiedlich. Kontinentalklima im Norden und im Nordosten, Mittelmeerklima an der Adriaküste. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September.
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
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Max. Temperatur °C | 9 | 10 | 12 | 16 | 21 | 25 | 28 | 28 | 24 | 20 | 13 | 10 |
Min. Temperatur °C | 4 | 3 | 6 | 9 | 13 | 16 | 19 | 19 | 14 | 11 | 7 | 4 |
Sonnenstunden / Tag | 5 | 6 | 7 | 9 | 11 | 12 | 12 | 11 | 9 | 7 | 5 | 5 |
Regentage | 11 | 9 | 10 | 12 | 12 | 12 | 9 | 9 | 10 | 11 | 12 | 12 |
Wassertemperatur | 11 | 10 | 11 | 13 | 17 | 21 | 24 | 24 | 22 | 19 | 16 | 14 |
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Kroatien ist seit dem 1.1.2023 Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schenger Abkommen).
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Kroatien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum.
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
I. d. R. persönlich max. 3 Monate vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel und gültige Rück- oder Weiterreisetickets verfügen.
Ausreichende Geldmittel. Visumpflichtige Reisende müssen darüberhinaus auch über ein Weiter- oder Rückreiseticket verfügen.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Kroatien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mit Lichtbild empfohlen) oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen bei der Ausreise aus Kroatien eine beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten/Eltern mitführen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Kroatien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Mon, 17 Apr 2023 15:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 22 May 2023 12:18:42 +0200)
Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll – Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreisen nach Kroatien sind aus Deutschland, den EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Transitreisen durch Kroatien sind ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des Ziellandes.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt derzeit nur in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.
Sollten einzelne Gespanschaften aufgrund ansteigenden Infektionsgeschehens regional beschränkte Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, werden diese auf der Webseite der kroatischen Regierung veröffentlicht.
Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen, insbesondere auch im Umfeld von Fußballspielen und anderen großen Sportveranstaltungen sowie Verkehrsbehinderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Obwohl seit Ende des Balkankrieges in Kroatien umfangreiche Minenräumungsaktionen durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:
In diesen Gebieten sollten Straßen und Wege nicht verlassen werden. Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne prilazite") ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung.
Nationalparks sind nicht betroffen. Bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien, im Großraum Zagreb sowie im nördlichen Landesteil besteht in der Regel keine Gefahr.
Nähere Informationen bietet die kroatische Direktion für Zivilschutz. Dort sind die gefährdeten Gebiete anhand einer detaillierten Karte ersichtlich.
In Kroatien ist die Straßenkriminalität sehr gering, auch Gewaltdelikte sind selten. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Eigentumsdelikte kommen vor allem in Touristengebieten vor, ebenso in Zagreb in den Nachtstunden, am Hauptbahnhof und in einer nahe gelegenen unterirdischen Ladenpassage sowie am Busbahnhof.
Diebstähle erfolgen meist durch Autoaufbrüche und am Strand. In Ferienwohnungen und bei Übernachtungen im Wohnmobil auf Autobahnrastplätzen an der Nord-Südroute kommt es im Sommer zu Einbruchdiebstählen unter Verwendung von Betäubungsmitteln. Vereinzelt werden in Bars und Nachtklubs stark überhöhte Preise verlangt, die teils unter Androhung von Gewalt eingefordert werden.
Es herrscht an der Küste ein mediterranes, im Landesinneren gemäßigt kontinentales Klima.
In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Kroatien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
2020 kam es nahe der Ortschaften Sisak und Petrinja zu Erdbeben der Stärke 5,2 bzw. 6,4 auf der Richterskala. Es gab Todesopfer und zahlreiche Verletzte sowie erhebliche Schäden und Zerstörungen in den genannten Gemeinden. Auch viele Gebäude in der Hauptstadt Zagreb wurden beschädigt. Seither ist es zu weiteren spürbaren Erdbeben geringerer Stärke gekommen.
Kroatien ist seit 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die slowenisch-kroatische oder ungarisch-kroatische Grenze entfällt ab diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle.
Für die übrigen Grenzen gilt:
Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
Es gibt ein Eisenbahn- und ein gut ausgebautes Autobahn- und Schnellstraßennetz, sowie Schiffsverkehr zu den Inseln.
Auf den Autobahnen wird eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben, die an den Mautstationen in EUR in bar oder per Kredit- bzw. Bankkarte zu entrichten ist.
Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 und für Fahrer unter 25 Jahren eine Grenze von 0,0 Promille.
Während der Winterzeit (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt auch bei Tag die Pflicht zum Abblendlicht. Eine Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf ausgewiesenen Straßen oder Streckenabschnitten.
Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung (kroatisch: potvrda) der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.
Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim Kroatischen Automobilklub verfügbar.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
In Kroatien wird Homosexualität gesetzlich respektiert, ist in Teilen der Gesellschaft jedoch nicht akzeptiert, insbesondere außerhalb der größeren Städte und der Tourismusgebiete. Seit 2014 gibt es gleichgeschlechtliche Eingetragene Partnerschaften. LGBTIQ-Aktivisten berichten von Diskriminierungen in der Gesellschaft, vereinzelt auch durch Behörden.
Der Handel mit Drogen wird hart bestraft, die Mindeststrafe beträgt drei Jahre auch bei geringen Mengen.
Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch von geschützten und wertvollen Muscheln wie der Großen Steckmuschel ist verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen.
Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der Croatian Civil Aviation Agency. Sie hält englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren vor, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.
Verstöße können, soweit bekannt, ggf. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Bußgelder nach sich ziehen.
Die bisherige Landeswährung Kuna (HRK) ist im Januar 2023 durch den EUR abgelöst worden. Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen Bank- oder Kreditkarte möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei der Einreise aus/der Ausreise in ein anderes Land des Schengenraums entfällt seit diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle.
Das Mitführen eines Ausweisdokuments ist weiterhin Pflicht, u.a., um gegenüber Beförderungsunternehmen, Polizei, Behörden, etc. die Identität der Reisenden nachzuweisen.
Die kroatische Grenzpolizei besitzt Zugriff auf das Schengener Informationssystem und hat damit Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach einem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt. Solche Dokumente werden von der kroatischen Polizei im Zuge der Grenzkontrollen bei der Ausreise in einen Nicht-Schengenstaat konsequent eingezogen.
Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.
EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der Dreimonatsfrist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle anmelden.
Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthaltsortes von EU-Staatsangehörigen wird in Form eines biometrischen Aufenthaltsausweises ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren.
Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich beim kroatischen Innenministerium zu informieren.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs können nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen und insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.
Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel aus Drittstaaten auf dem Landweg gelten folgende Obergrenzen:
Reisenden aus einem Nicht-EU-Staat ist die Einfuhr von Milch- und Fleischprodukten untersagt. Die unangemeldete Einfuhr erlaubter Lebensmittel und sonstiger Gegenstände in einem Umfang, der haushaltsübliche Mengen übersteigt, führt zur Verhängung hoher Geldstrafen. Diese sind vor Ort in bar zu entrichten. Die kroatische Zollverwaltung informiert in englischer Sprache über die derzeit geltenden Einfuhrbestimmungen.
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.
Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Für die Einreise nach Kroatien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kroatien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Im Norden des Landes kann es zwischen Mai und August zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche kommen.
Des Weiteren werden durch Zeckenstiche auch Erkrankungen wie Borreliose und das sog. Zeckenbissfieber (Rikettsien) übertragen. Impfungen für diese beiden Erkrankungen existieren nicht.
Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Unter Umständen müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich, eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten.
Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Kroatien.
Zagreb.
Kroatien grenzt im Norden an Ungarn und Slowenien, im Osten an Serbien und an Bosnien-Herzegowina, im Westen ans Mittelmeer und im Süden an Montenegro. Es besitzt einen langen, sich nach Süden hin verengenden Küstenstreifen an der Adria mit den Häfen Rijeka, Pula, Zadar, Sibenik, Split und Dubrovnik und ein größeres Gebiet im Inland, das sich von Zagreb in östlicher Richtung bis an die durch die Donau gebildete Grenze zu Serbien erstreckt. Kroatien bietet vielfältige Landschaften wie die flache Ebene an der ungarischen Grenze, die Berge mit Hochebenen an der Adriaküste und die fruchtbaren Gebiete zwischen den Flüssen Dau, Donau und Save. Der höchste Berg des Landes ist der Dinara mit 1831 m.
Republik seit 1991. Verfassung von 1990, letzte Änderung 2010. Einkammerparlament: Repräsentantenhaus (Sabor) mit 151 Mitgliedern. Kroatien wurde 1996 in den Europarat aufgenommen. Seit 1997 hat Kroatien wieder die Souveränität über Ostslawonien und der 1995 aufgelösten Republik Serbische Krajina. Unabhängig seit 1991 (von Jugoslawien). Kroatien ist EU-Mitglied.
Zoran Milanović, seit Februar 2020.
Andrej Plenkovic, seit Oktober 2016.
220 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 26 März bis 29 Oktober 2023)
Mit einer 1.778 km langen Küste, mehr als 1.000 Inseln (von denen 47 bewohnt sind) und einem milden Mittelmeerklima hat sich Kroatien zu einem der gefragtesten Reiseziele Europas entwickelt.
Aber Kroatien hat nicht nur Wasser und Sonne zu bieten, sondern auch wunderschöne historische Städte wie Dubrovnik, Split und Trogir, die zum Weltkulturerbe der UNESCO gehören. Daneben sind auch die eleganten venezianischen Städte Hvar und Korčula in Dalmatien, die großen Hotels im Wiener Secessionsstil von Opatija in Kvarner sowie die goldenen byzantinischen Mosaike der Euphrasius-Basilika in Poreč, Istrien, von Interesse.
Eine leckere Küche aus frischen Meeresfrüchten vervollkommnet die perfekte Urlaubsdestination.
Kroatien ist auch für Abenteuerurlauber stark im Kommen. Die schroffen Bergketten des Nördlichen Velebit Nationalparks sind ideal zum Wandern und Klettern und das Cetina-Tal zum Wildwasser-Rafting geeignet. Die Adriaküste bietet beste Voraussetzungen für das Segeln, Tauchen und Kajakfahren.
Kroatiens nationale Fluggesellschaft Croatia Airlines (OU) bietet mehrmals wöchentlich Flugdienste von zahlreichen europäischen Städten, darunter Frankfurt/M., Hamburg, München, Wien und Zürich nach Kroatien an.
Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Austrian Airlines (OS) und British Airways (BA) fliegen ebenfalls regelmäßig Zagreb, Split und Dubrovnik an.
Lufthansa (LH) fliegt ab Frankfurt a.M. und Easyjet (U2) fliegt ab Berlin und ab Basel nach Zadar.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Split.
Wizz Air (W6) fliegt ab Wien nach Split und Dubrovnik.
Frankfurt - Zagreb: 1 Std. 20 Min.; Berlin - Zagreb: 1 Std. 35 Min. (ab 2 Std. 45 Min. mit Zwischenlandung); Wien - Zagreb: 50 Min.; Zürich - Zagreb: 1 Std. 20 Min.
Pkw: Kroatien verfügt über ein sehr gutes, schnell expandierendes Autobahnnetz. Die Autobahn 2 ist zwischen Ljubljana (Slowenien) und Zagreb durchgängig befahrbar und ermöglicht somit eine direkte Verbindung nach Mitteleuropa, von Passau über Graz und Maribor nach Zagreb. Die Autobahn A3 verbindet Zagreb und Belgrad (Serbien), u.a. die slowenische Autobahn A4 verbindet Graz (A9) via Maribor mit Zagreb (A2).
Taxi: Taxifahrten in die Nachbarländer sind sehr günstig.
Fernbus: Flixbus verbindet Deutschland, die Schweiz und auch Österreich mit Kroatien, Eurolines nur Deutschland und die Schweiz.
Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt über ein Ticket, das man am Anfang eines mautpflichtigen Streckenabschnitts erhält. Wenn man diesen wieder verlässt, ist es vorzuzeigen, und die Maut in bar, mit Kreditkarte oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Die bargeldlose Bezahlung ist etwas günstiger. Sie erfolgt über das Electronic Toll Collect (ETC)-System. Man kauft dafür einen Transponder, der mit einem Guthaben aufgeladen werden muss. Die Bezahlung kann in bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte oder durch vorherige Überweisung erfolgen. Das ETC-System wird an den Strecken Zagreb-Split-Ploce, Zagreb-Rijeka, Bregana-Zagreb-Lipovac, Zagreb-Varazdin-Gorican, Beli Manastir-Osijek-Svilaj, auf der Brücke nach Krk und Rupa-Rijeka akzeptiert.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Es empfiehlt sich auch die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Das Bahnnetz verbindet alle größeren kroatischen Städte, mit Ausnahme von Dubrovnik. In die meisten europäischen Länder gibt es Direktlinien, in fast alle übrigen führen Bahnverbindungen mit Umsteigemöglichkeiten.
Es gibt eine tägliche ICE-Verbindung von München über Salzburg nach Zagreb.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB (www.nightjet.com/) fahren aus Deutschland und der Schweiz nach Kroatien, von der Schweiz aus über Österreich.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Kroatien gültig.
Die wichtigsten Hafenstädte Kroatiens sind u.a. Dubrovnik, Porec, Rijeka und Split.
Die Donau verbindet Kroatien mit den Donauländern.
Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Kroatien und Italien. Die wichtigsten Strecken sind Split-Ancona, Zadar-Ancona und Dubrovnik-Bari.
Die wichtigsten Fährschiffbetreiber sind Jadrolinija, Venezia Lines und SNAV.
Linienflüge von Zagreb nach Split, Dubrovnik, Pula und Brac bietet die nationale Fluggesellschaft Croatia Airlines (OU) an.
Pkw: Kroatien hat ein gut ausgebautes Autobahnnetz. Über die A2 kommt man auf einer durchgängigen Autobahnstrecke von Passau über Graz und Maribor nach Zagreb, mit Anschluss an die A1 (Zagreb - Zadar - Split - Ploce) sowie die A6 nach Rijeka. Das 90 km von Ploce entfernte Dubrovnik erreicht man nur über Landstraßen.
Von der slowenisch-kroatischen Grenze verläuft die A9 zwischen Umag und Pula auf der istrischen Halbinsel. Von der ungarischen Grenze gelangt man über Zagreb nach Rijeka und Sibenik in Mitteldalmatien. Die A7 verbindet Rupa mit der Hafenstadt Opatija.
Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt über ein Ticket, das man am Anfang eines mautpflichtigen Streckenabschnitts erhält. Wenn man diesen wieder verlässt, ist es vorzuzeigen, und die Maut in bar (Landeswährung oder Euro; Rückgeld oft in Landeswährung), mit Kreditkarte oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Die bargeldlose Bezahlung ist etwas günstiger. Sie erfolgt über das Electronic Toll Collect (ETC)-System. Man kauft dafür einen Transponder, der mit einem Guthaben aufgeladen werden muss. Die Bezahlung kann in bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte oder durch vorherige Überweisung erfolgen. Das ETC-System wird an den Strecken Zagreb-Split-Ploce, Zagreb-Rijeka, Bregana-Zagreb-Lipovac, Zagreb-Varazdin-Gorican, Beli Manastir-Osijek-Svilaj, auf der Brücke nach Krk und Rupa-Rijeka akzeptiert.
Tankstellen sind an Autobahnen und in größeren Touristenzentren rund um die Uhr geöffnet. An Landstraßen und in Ortschaften bleiben sie meist zwischen 12.30 und 15.30 sowie zwischen 19.30 und 7.00 Uhr geschlossen. Außerhalb der Öffnungszeiten kann man an Zapfsäulen-Automaten mit Banknoten bezahlen. Der Transport von Kraftstoff im Reservekanister ist generell verboten.
Bitte beachten: Oft werden Kraftstoffe mit den Bezeichnungen "Diesel" und "Super 95" (bleifrei) angeboten. "Diesel" ist jedoch speziell für Lkw gedacht, und "Super 95" (bleifrei) erfüllt nicht die europäischen Qualitätsanforderungen.
Verkehrsberichte gibt es bei den Kroatischen Engeln (Tel. (062) 99 99 99) und beim Kroatischen Autoklub (HAK), Tel. in Kroatien: +385 1 1987, vom Ausland aus: +385 1 4693 700).
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Autobahnen sind mit einem A und einer Zahl gekennzeichnet.
Schnell- und Staatsstraßen sind teils wie Bundesstraßen ausgebaut, teils autobahnähnlich, mit mehreren getrennten Fahrbahnen. Sie sind mit einem D (Abkürzung für Državna cesta) und einer oder mehreren Zahlen beschildert:
- einstellig für Staatsstraßen, die zumeist durch das ganze Land, bis an Landesgrenzen, verlaufen;
- zweistellig für Staatsstraßen auf dem Festland;
- dreistellig für Inselhauptstraßen (100er), grenzüberschreitende Zweigstrecken (200er), Zweigstrecken (300er), Hafenzufahrten (400er) und Verbindungsstrecken (500er).
Mietwagen kann man in Kroatien bei internationalen und nationalen Anbietern sowohl direkt an Flughäfen als auch in Städten oder größeren Ferienorten buchen.
Fernbusse und regionale Buslinien verkehren zwischen den größeren Städten recht häufig. Der größte Autobus-Terminal in Kroatien befindet sich in Zagreb. Informationen erteilt Autobusni Kolodvor.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Für Fahrer bis 24 Jahren und für Berufskraftfahrer 0,0 ‰.
- Helmpflicht für Radfahrer unter 16 Jahren.
- Telefonieren am Steuer ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Autofahrer müssen vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auch tagsüber innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit eingeschaltetem Licht fahren. Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Pflicht.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen, z.B. bei Panne oder Unfall.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.
Mit Anhängern außerhalb geschlossener Ortschaften:
- auf Land- und Schnellstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 90 km/h.
Für Autofahrer bis 24 Jahren gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Bei Pannen bietet der ADAC-Auslands-Notruf: Tel. +49 89 22 22 22 ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Kroatien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Kroatien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Als Versicherungsnachweis gilt für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
In Ost- und Westslawonien, dem west- und südwestlichen Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina besteht in vielen Gebieten immer noch Gefahr durch Landminen. In den meisten Fällen sind diese Gebiete mit Plastikstreifen oder Warnschildern gekennzeichnet. Autofahrer sollten diese Gebiete auf jeden Fall meiden und Hauptstraßen nicht verlassen.
Nähere Informationen sind bei der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski Centar za Razminiranje abrufbar. Informationen erteilen außerdem die jeweiligen Auswärtigen Ämter.
Das öffentliche Verkehrsnetz in Zagreb ist gut ausgebaut. Es besteht aus Trams, Bussen und der Seilbahn.
Fahrkarten sind für Tram, Bus und Seilbahn gültig. Die Fahrkarten erhält man direkt beim Fahrer (außer in den neuen Trams), an den Verkaufsstellen der Zagrebački električni tramvaj (ZET) oder an Kiosken TISAK. Es gibt Einzelfahrkarten, Tagesfahrkarten, Dreitageskarten und Wochenkarten.
Die kroatische Bahn wurde lange Jahre vernachlässigt. Mit Ausnahme von Dubrovnik sind jedoch alle größeren kroatischen Städte mit der Bahn erreichbar.
Besonders der Nordosten Kroatiens ist gut erschlossen. Die Verbindungen zwischen Nordwesten und Osten sind schneller und komfortabler als die Route nach Dalmatien. Auf der Route nach Split verkehren moderne Züge mit Neigetechnik. Der Ausbau einer Schnellzug-Trasse ist für die nächsten Jahre geplant.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Kroatien gültig.
Regelmäßige Fährverbindungen zwischen allen Häfen und vom Festland zu den Inseln. Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Rijeka, Zadar, Split und Dubrovnik.
Die größte kroatische Personenschifffahrtsgesellschaft Jadrolinija unterhält die meisten internationalen und nationalen Fähr-, Schiff- und Schnellschiffslinien.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja").
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
[1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Leitungswasser ist gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Vorsicht beim Verzehr von unzureichend gegartem Schweinefleisch (in z.B. Hackfleisch-Spießen und Würsten). Aus verschiedenen Regionen des Landes werden Trichinose-Erkrankungen (Wurmerkrankung) ganzjährig gemeldet. Bei vollständig durchgebratenem oder gekochtem Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt im Sommer und Herbst in den Küstenregionen im Süden und auf den Inseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Griechenland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Schutzimpfung gegen West-Nil-Fieber gibt es nicht.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
In Kroatien und in anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Kroatien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Die meisten größeren Kreditkarten werden in vielen Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert (American Express, Diners Club, Mastercard und Visa). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Die Banken sind von 08.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, in großen Städten auch samstags bis 13.00 Uhr.
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).
Fremdwährungen können in Banken, in Wechselstuben oder auf Postämtern sowie den meisten Reisebüros, Hotels, Jachthäfen und auf Campingplätzen umgetauscht werden.
Amtssprache ist Kroatisch (lateinische Schrift). Serbokroatisch (kyrillische Schrift) wird von der serbischen Bevölkerung gesprochen; weitere Sprachen der Minderheiten u.a. Italienisch, Ungarisch und Serbisch.
Muslimische Glaubensangehörige begehen außerdem die islamischen Feiertage Eid al-Fitr und Eid al-Adha.
Folgende Artikel dürfen bei Einreise aus nicht EU-Ländern im Handgepäck zollfrei nach Kroatien eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
Bei Einreise mit dem Flugzeug:
Persönliche Wertgegenstände wie Schmuck, Fotoapparate, Videokameras, CD-/MP3-Player, Laptops, Mobiltelefone etc. sollten bei der Einreise deklariert werden (verstärkte Zollkontrollen).
Wertvolle Berufs- und technische Ausstattung (z.B. Jagdgewehre, Funkgeräte etc.) muss bei der Einreise deklariert werden. Reisende, die diese Gegenstände einführen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität über einen Reisepass verfügen.
Fleisch darf nur in Form von Fleischkonserven eingeführt werden. Für die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern wird eine Erlaubnis benötigt. Bei Einfuhr von Waffen muss der Zoll darüber im Voraus in Kenntnis gesetzt werden. Es gelten Einfuhrbeschränkungen für die Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Produkten.
Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom kroatischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist die 00385. Öffentliche Telefonzellen sind mit Kartentelefonen ausgestattet. Telefonkarten sind an Zeitungskiosken, Postämtern, Hotels und einigen Touristengeschäften erhältlich. Postämter verfügen meist über öffentliche Telefone.
GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (800/1800 Mhz). Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Hrvatski Telekom, A1 und Tele2. Die üblichen Roaming-Verträge mit internationalen Anbietern bestehen. Der Empfangs- und Sendebereich deckt fast das ganze Land ab.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft.
Bei längeren Aufenthalten kann sich der Erwerb einer Prepaid SIM-Karte bei den lokalen Anbietern lohnen. Viele Anbieter haben spezielle Angebote für Touristen.
Hauptanbieter ist Hrvatski Telekom. Zagreb und andere größere Städte bieten kostenlose WiFi-Hotspots. Gleichzeitig schrumpft die Zahl der Internet-Cafés in Kroatien. Dank der mehr als 300 Wi-Fi-Hotspots, die überall in Kroatien verteilt stehen, besteht an vielen Orten kostenloser Zugang zum Internet. Auch viele Hotels, Jachthäfen, Campingplätze, Restaurants, Cafés und Bars bieten kostenloses Wi-Fi an. Häufig muss man dafür ein Passwort erfragen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots.
Die Öffnungszeiten der Postämter sind im Allgemeinen Mo-Fr 07.00-19.00 Uhr und Sa 07.00-13.00 Uhr. In Großstädten haben Postämter oft bis 22.00 Uhr geöffnet. Briefmarken sind an Zeitungskiosken und Postämtern erhältlich.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Kroatien empfangen.
Traditionelle Handarbeiten wie Stickereien, Holzschnitzereien und Töpferwaren, Kristall, Lederwaren und Porzellan. Besuchern wird die Umsatzsteuer innerhalb eines Jahres zurückerstattet, falls der Wert der eingekauften Waren 500 Kn übersteigt.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-14.00 Uhr.
Die Adriaküste ist berühmt für ihr reichhaltiges Angebot an Meeresfrüchten, u. a. Krabben, Prstaci (Muscheln) und Brodet (Eintopf aus verschiedenen Fischen mit Reis). Im Landesinneren sollte man Manistra od Bobica (Bohnen mit Maissuppe) versuchen.
Getränke: Die örtlichen Weine sind gut. Italienischer Espresso ist beliebt und preiswert.
86% der Bevölkerung sind römisch-katholisch; 4,4% orthodox; muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.
Umgangsformen: Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Auch wenn die meisten Kroaten ein wenig Englisch sprechen, wird es gern gesehen, wenn der Gast ein paar Worte Kroatisch kann.
Rauchen: Es besteht ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Einige Restaurants und Kneipen verfügen über abgetrennte Raucherzimmer.
Trinkgeld: In Hotels, Restaurants und Taxis sind 10% Trinkgeld üblich.
Sicherheit: In den Grenzgebieten zu Serbien und Bosnien wird geraten, die Wege und Strassen nicht zu verlassen. Hier besteht weiterhin die Gefahr auf vereinzelte Landminen zu stoßen.
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Erfahrener Reiseexperte
Gründer Viamonda
VR Präsident
Twerenbold Reisen
Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.
Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.
Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.
Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.
Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.
Die beste Reisezeit für Kroatien sind die Monate Mai bis Oktober. Rundreisen sind besonders schön im Frühjahr und Herbst, Badeurlaub ist im Juli und August sehr beliebt.
Die kulinarische Landschaft Kroatiens ist facettenreich und kann regional sehr unterschiedlich sein. Während die Gerichte in Istrien stark mediterran geprägt sind, so stehen in Slawonien vor allem Fleisch-, Wildgerichte und Eintröpfe auf dem Speiseplan. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass der Schwerpunkt der kroatischen Küche auf Spezialitäten vom Grill liegt.
Ein absoluter Klassiker und das Nationalgericht Kroatiens sind die Cevapcici. Ähnliche Gerichte sind Raznijci, gegrillte Fleischspiesse, oder Pleskavica, vergleichbar mit deutschen Frikadellen. Über die Landesgrenzen hinaus bekannt, ist die Paprikapaste Ajvar.
Seit dem 01.01.2023 ist die offizielle Währung in Kroatien der Euro (EUR). Zuvor wurde in Kuna (HRK) gezahlt.
Kroatien können Sie von Deutschland, Österreich und der Schweiz auch einfach mit dem Auto erreichen. Die Infrastruktur im Land kann im allgemeinen als sehr autofreundlich bezeichnet werden.
Für die Einreise mit dem Auto nach Kroatien benötigen Sie einen gültigen Führerschein. Autobahnen in Kroatien sind für alle PKW mautpflichtig, diese wird in der Regel an Mautstationen bezahlt. Die Maut kann bar oder mit Kredit- und Maestrokarte bezahlt werden.
Bitte beachten Sie das Tempolimit auf den Strassen in Kroatien, 50 km/h in geschlossenen Ortschaften und 130 km/h auf Autobahnen.
Kroatien ist gesegnet von einer gut 1.800 km langen Adriaküste und rund 1.200 Inseln im adriatischen Meer. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es eine Vielzahl an schönen Stränden und Buchten gibt.
In der Kvarner Bucht befindet sich die Insel Cres. Der Strand Sveti Ivan befindet sich direkt unter dem Felsennest Lubenice (ca. 380 m Höhe) und erst kürzlich einem der 40. schönsten Strände unserer Welt gekürt.
Der wohl meist fotografierte Strand Kroatiens befindet sich auf der Insel Brac, Zlatni Rat, das Goldene Horn. Die Landzunge ragt knapp 500 m ins Meer und verändert mit der Meeresströmung ihre Form. Sandbänke im tieferen Wasser lassen den feinen Kieselstrand aquamarin leuchten.
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