Sri Lanka
Klimatabelle Colombo
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
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Max. Temperatur °C | 30 | 31 | 31 | 31 | 30 | 29 | 31 | 29 | 29 | 29 | 29 | 29 |
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Min. Temperatur °C | 22 | 22 | 23 | 24 | 26 | 25 | 24 | 25 | 25 | 24 | 23 | 22 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 9h | 8h | 7h | 6h | 5h | 6h | 6h | 5h | 7h | 6h | 8h |
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Regentage | 7 | 6 | 8 | 14 | 19 | 18 | 12 | 11 | 13 | 19 | 16 | 10 |
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Luftfeuchtigkeit | 73% | 74% | 76% | 78% | 80% | 83% | 83% | 81% | 81% | 78% | 78% | 78% |
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WETTER & KLIMA:
Sri Lanka ist durch ein tropisch feuchtheißes Monsunklima, das durch den Einfluss des Indischen Ozeans etwas gemildert wird, gekennzeichnet.
Im Norden: Auf der Halbinsel Jaffna herrscht ein trocken-heißes Klima, hier regnet es am häufigsten zwischen November und Februar.
Im Süden und Westen: Feuchtwarmes Klima in den Küstengebieten und im Flachland, in Colombo und im Südwesten regnet es insbesondere zwischen Mai und August.
Zentrales Bergland: Hier ist das Klima teils trocken, teils feucht, aber kühler als im Flachland. Im Bergland mit Höhen bis 2.500m regnet es meist in zwischen Juli und Dezember.
Beste Reisezeit:
Für Reisen in den Norden empfehlen wir die Monate April bis September zu wählen. Bei Reisen an die Südwestküste ist der Zeitraum zwischen Oktober und April besonders beliebt.
WÄHRUNG:
1 Sri-lankische Rupie (LKR) = 100 Sri Lanka Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 179 LKR
(Stand: September 2017)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Sri Lanka ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass einzureisen und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es, mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Minderjährige :
Es wird empfohlen einen Erwachsenenreisepass mitzuführen, da ein Kinderreisepass nur bedingt anerkannt wird.
Reisehinweis:
Am 21.04.2019 kam es zu mehreren Explosionen auf Sri Lanka. Weitreichende Sicherheitssperren bleiben bestehen, auch Ausgangssperren sind weiterhin möglich. Reisende sollten sich aufgrund verstärkter Kontrollen spätestens 4 Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden und sich stets über die aktuelle Lage informiert halten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Für den Aufenthalt in Sri Lanka wird ein Visum benötigt. Es gibt die Möglichkeit das Visum online (bis zu 30 Tage) unter www.eta.gov.lk/slvisa, zuvor bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung (bis zu 30 oder bis zu 90 Tage), bei einem Reisebüro oder bei der Einreise vor Ort zu beantragen (je bis zu 30 Tage). Bitte beachten Sie, dass es bei der Beantragung vor Ort zu zusätzlichen Kosten und zu langen Wartezeiten kommen kann.
Kostenloses e-Visum:
Reisende, die im Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.01.2020 nach Sri Lanka reisen, können unter www.eta.gov.lk/slvisa ihr Visum kostenfrei beantragen. Von dieser Möglichkeit kann nur im Rahmen der Online-Beantragung Gebrauch gemacht werden.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für ein e-Visum beträgt etwa 3 Arbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. Bei der sri-lankischen Botschaft kann das Visum per Post mindestens fünf Wochen oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten:
Ein Langzeitvisum von bis zu 90 Tagen kann nur vor der Reise bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung beantragt werden – Das Online-Verfahren ist in diesem Fall nicht anwendbar. Verlängerungen über 90 Tage hinaus müssen innerhalb Sri Lankas beantragt werden. Auch Kurzzeitvisa können vor Ort bis zu zweimal um 90 Tage verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Kopie Hin- und Rückflugticket oder Schiffsreservierung
– Hotelbuchungsbestätigung
– Nachweis Zweck der Reise
– Nachweis Aufenthaltstitel (falls notwendig)
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bodenheim, Bremen, Frankfurt a.M., Hamburg, Kaarst, Langenhagen, Leipzig, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 48 Stunden und kann unter www.eta.gov.lk/slvisa beantragt werden.
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Sri Lanka ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass einzureisen und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es, mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Minderjährige :
Es wird empfohlen einen Erwachsenenreisepass mitzuführen, da ein Kinderreisepass nur bedingt anerkannt wird.
Reisehinweis:
Am 21.04.2019 kam es zu mehreren Explosionen auf Sri Lanka. Weitreichende Sicherheitssperren bleiben bestehen, auch Ausgangssperren sind weiterhin möglich. Reisende sollten sich aufgrund verstärkter Kontrollen spätestens 4 Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden und sich stets über die aktuelle Lage informiert halten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Für den Aufenthalt in Sri Lanka wird ein Visum benötigt. Es gibt die Möglichkeit das Visum online (bis zu 30 Tage) unter www.eta.gov.lk/slvisa, zuvor bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung (bis zu 30 oder bis zu 90 Tage), bei einem Reisebüro oder bei der Einreise vor Ort zu beantragen (je bis zu 30 Tage). Bitte beachten Sie, dass es bei der Beantragung vor Ort zu zusätzlichen Kosten und zu langen Wartezeiten kommen kann.
Kostenloses e-Visum:
Reisende, die im Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.01.2020 nach Sri Lanka reisen, können unter www.eta.gov.lk/slvisa ihr Visum kostenfrei beantragen. Von dieser Möglichkeit kann nur im Rahmen der Online-Beantragung Gebrauch gemacht werden.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für ein e-Visum beträgt etwa 3 Arbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. Bei der sri-lankischen Botschaft kann das Visum per Post mindestens fünf Wochen oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten:
Ein Langzeitvisum von bis zu 90 Tagen kann nur vor der Reise bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung beantragt werden – Das Online-Verfahren ist in diesem Fall nicht anwendbar. Verlängerungen über 90 Tage hinaus müssen innerhalb Sri Lankas beantragt werden. Auch Kurzzeitvisa können vor Ort bis zu zweimal um 90 Tage verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Kopie Hin- und Rückflugticket oder Schiffsreservierung
– Hotelbuchungsbestätigung
– Nachweis Zweck der Reise
– Nachweis Aufenthaltstitel (falls notwendig)
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bodenheim, Bremen, Frankfurt a.M., Hamburg, Kaarst, Langenhagen, Leipzig, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 48 Stunden und kann unter www.eta.gov.lk/slvisa beantragt werden.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Visumspflicht:
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht, erforderlich ist die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden.
Hinweis:
Antragsteller berichten allerdings, dass sie dabei nicht mit deutschen Kreditkarten bezahlen konnten. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung oder über einen deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 35,00 US$. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt, erhöht sich die Gebühr auf 40,00 US$. Visa für Transitreisende (Gültigkeit bis zu zwei Tage) und für Kinder unter zwölf Jahren sind gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Besuchsvisums bei der Einreise am Flughafen u. U. mit langen Wartezeiten verbunden ist.
Bei Vorab-Beantragung im Online-Verfahren, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie die offizielle Webseite www.eta.gov.lk nutzen und dass alle Angaben korrekt sind. Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden Gebühren kommen. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O“ anstatt der Zahl „0“ in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen, für das dann erneut Gebühren verlangt werden.
Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einem Touristenvisum) riskieren, verhaftet und deportiert zu werden.
Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums, sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o. g. Webseite.
Touristenvisa werden für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt.
IMPFUNGEN:
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Hinweis:
Personen die älter als ein Jahr sind müssen, falls sie sich innerhalb von neun Tagen vor ihrer Einreise in einem Land mit erhöhtem Gelbfieberrisiko (siehe www.who.int) aufgehalten haben, eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Diese Regelung betrifft die Mehrzahl der afrikanischen und südamerikanischen Staaten. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Botschaft.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES:
Die Dengue-Fieber-Epidemie, die besonders stark den Westen Sri Lankas einschließlich der Hauptstadtregion Colombo betrifft, hält weiter an. Dengue-Fieber wird von tagaktiven Stechmücken übertragen; Schutz vor Mückenstichen ist absolut wichtig.
Die Regierung Sri Lankas hat am 6. März 2018 zur Vorbeugung weiterer Unruhen in der Provinz Kandy für sieben Tage einen landesweiten Notstand ausgerufen, der Bürgerrechte teilweise einschränkt und Sicherheitskräften erweiterte Befugnisse einräumt, siehe auch Landesspezifische Sicherheitshinweise.
Reisenden wird geraten, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und Anordnungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.