Botswana
Klimatabelle Chobe Nationalpark
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 31 | 30 | 31 | 31 | 28 | 24 | 25 | 29 | 32 | 35 | 34 | 32 |
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Min. Temperatur °C | 19 | 19 | 18 | 15 | 11 | 6 | 6 | 8 | 14 | 20 | 19 | 19 |
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Sonnenstunden / Tag | 9h | 7h | 8h | 10h | 10h | 9h | 10h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h |
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Regentage | 10 | 9 | 7 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 5 | 7 |
WETTER & KLIMA
Botswana zeichnet sich durch ein heißes und trockenes Savannen- und Halbwüstenklima aus.
Der Winter geht von Mai bis November und zeichnet sich durch trockenes Wetter mit angenehmen Tagestemperaturen von 20-25 Grad aus. Nachts können die Temperaturen allerdings bis zum Nullpunkt absinken.
Die heißesten Monate sind September-November, im Dezember setzt schließlich die sommerliche Regenzeit ein, die bis März dauert. Dann herrschen Tagestemperaturen von bis zu 35 Grad, Gewitter und häufige kurze Gewitter sind typisch.
Beste Reisezeit
Generell ist Botswana das ganze Jahr über eine Reise wert. Das Okavango Delta und den Chobe Nationalpark bereisen Sie idealerweise von April bis Oktober, wenn die Trockenzeit herrscht. Es regnet nur selten und Wasserstellen sind rar, an denen sich die Tiere sammeln.
WÄHRUNG
1 Botswanischer Pula (BWP) = 100 Thebe
Derzeitiger Kurs:
1 CHF = ca. 11,20 BWP
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Bei der Einreise wird ein weiterer Schnelltest vorgenommen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/fokus/focus5.html
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Nach Botswana ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit der Ausweisdokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Minderjährige müssen das Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitführen, die die Eltern des Kindes feststellen lässt. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Gegebenenfalls muss eine amtliche Übersetzung ins Englische gegeben sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Botswana benötigt, sofern die Reisedauer nicht 90 Tage innerhalb eines Jahres überschreitet.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Mitzuführende Dokumente:
– mindestens eine freie Seite im Reisepass
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Honorarkonsulat in Hamburg.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende mit einem Weiterreiseticket/ Weiterflugticket können sich visumfrei bis zum nächsten Anschlussflug im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Einreisebestimmungen für Staatsbürger anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für das Land Botswana sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen, die das erste Lebensjahr überschritten haben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Botswana empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Cholera
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Südafrika
Klimatabelle Kapstadt
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 26 | 26 | 25 | 22 | 20 | 18 | 17 | 18 | 19 | 21 | 23 | 25 |
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Min. Temperatur °C | 16 | 16 | 14 | 12 | 10 | 8 | 7 | 8 | 9 | 11 | 13 | 14 |
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Sonnenstunden / Tag | 12h | 10h | 9h | 8h | 6h | 6h | 6h | 7h | 8h | 9h | 10h | 11h |
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Regentage | 4 | 3 | 4 | 8 | 9 | 10 | 11 | 11 | 7 | 7 | 3 | 4 |
Klimatabelle Johannesburg
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 26 | 25 | 24 | 22 | 19 | 17 | 17 | 20 | 23 | 25 | 25 | 26 |
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Min. Temperatur °C | 15 | 14 | 14 | 10 | 6 | 4 | 4 | 6 | 9 | 12 | 13 | 14 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 7h | 8h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 9h |
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Regentage | 13 | 9 | 8 | 7 | 3 | 1 | 0 | 1 | 2 | 8 | 11 | 12 |
Klimatabelle Kruger Nationalpark
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 34 | 34 | 32 | 30 | 28 | 26 | 26 | 28 | 30 | 31 | 32 | 33 |
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Min. Temperatur °C | 22 | 21 | 20 | 17 | 12 | 8 | 8 | 11 | 14 | 17 | 19 | 21 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 7h | 8h | 7h | 8h | 8h | 8h | 8h | 8h | 7h | 7h | 7h |
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Regentage | 5 | 4 | 4 | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | 4 | 5 |
WETTER & KLIMA
Aufgrund seiner Lage südlich des Äquators sind die Jahreszeiten in Südafrika entgegengesetzt zu denen in Europa. Es herrscht trockenes bis subtropisches Klima vor, das für Europäer jedoch im Allgemeinen gut verträglich Klima ist. Die durchschnittliche Sonnenscheindauer in Südafrika zählt zu der höchsten der Erde. Die Sommer in den Kap-Provinzen sind sonnig und trocken. Es gibt keine ausgesprochenen Regenperioden.
In den übrigen Landesteilen sind die Sommer warm, jedoch nicht heiß, mit gelegentlichen Schauern. Die Winter sind dagegen sonnig und warm, wobei die Winternächte im Binnenland sehr kühl werden können. Nur an der Ostküste gibt es häufige Niederschläge.
Beste Reisezeit
Grundsätzlich bietet Südafrika ganzjährig angenehme klimatische Bedingungen. Besonders beliebte Reisemonate für die Kap-Provinzen sind die Monate September bis Mai. Für Reisen an die subtropische Küste KwaZulu/ Natals sind die südafrikanischen Wintermonaten zwischen Juni und August die beliebteste Reisezeit.
WÄHRUNG
1 Südafrikanischer Rand (ZAR) = 100 Cents
Derzeitiger Kurs:
1 CHF = ca. 15,15 ZAR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa” auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/fokus/focus5.html
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Nach Südafrika ist es möglich mit dem Reisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 1 Monat über die Reise hinaus gültig sein. Für die Einreise werden 2 freie Stempelseiten im Reisepass benötigt. Des Weiteren muss dieser maschinenlesbar sein.
Hinweise für Minderjährige: Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise ab November 2019 nur noch ein gültiges Reisedokument, auch wenn sie nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn Minderjährige in Begleitung Erwachsener reisen, welche nicht ihre biologischen Eltern sind.
Alleinreisende Minderjährige benötigen weiterhin ihre Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie. Diese sollte möglichst eine internationale Geburtsurkunde sein oder eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung beinhalten. Zudem wird eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung (eidesstattliche Versicherung) der Sorgeberechtigten, die Angabe der Kontaktdaten sowie eine beglaubigte Passkopie der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten benötigt. Alleinreisende Minderjährige brauchen zusätzlich ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie der Person, zu der die/der Minderjährige reisen soll.
Beglaubigte Kopien müssen entweder von einem Notar oder der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, stammen. Eidesstattliche Versicherungen müssen durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung bestätigt werden.
Südafrikanische Minderjährige müssen, auch in Begleitung beider Elternteile, weitere unterstützende Dokumente mit sich führen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Südafrika benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheiten: Für touristische Reisen wird eine Besuchsgenehmigung für den geplanten Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgesprochen. Es muss ein Weiter,- oder Rückflugticket vorgelegt werden.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in München, Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover und Lübeck.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Kalendertag mit dem nächsten Anschluss von Kapstadt, Durban, Johannesburg oder Lanseria weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Südafrika sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung, bei Personen über 1 Jahr, notwendig. Dies gilt auch für Transitaufenthalte von über 12 Stunden in Südafrika. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Südafrika empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik