Usbekistan
Klimatabelle Taschkent
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 6 | 8 | 14 | 22 | 27 | 33 | 36 | 34 | 29 | 21 | 14 | 9 |
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Min. Temperatur °C | -3 | -2 | 4 | 10 | 14 | 18 | 19 | 17 | 12 | 7 | 3 | 0 |
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Sonnenstunden / Tag | 4 | 4 | 5 | 7 | 10 | 12 | 12 | 12 | 10 | 7 | 5 | 3 |
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Regentage | 8 | 7 | 9 | 8 | 5 | 1 | 1 | 0 | 1 | 4 | 6 | 8 |
WETTER & KLIMA
Das Klima in Usbekistan ist kontinental geprägt. Es wird durch heiße Sommermonate und durch einen kalten Winter geprägt. Der Großteil Usbekistan ist durch Wüstenlandschaften geprägt, da nur sehr wenig Niederschlag fällt. In den Monaten Dezember bis April fällt der jährliche Niederschlag.
Beste Reisezeit
Die beste Reisezeit für Usbekistan ist von Mai bis Sept.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung ist der Uzbekistan Som (UZS).
1 CHF = ca. 11.740 UZS
(Stand: Februar 2021)
Aktuelles zu COVID-19
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Bei der Einreise nach Usbekistan gilt eine Corona-Schnelltestpflicht, unabhängig von einem eventuell vorliegenden negativen PCR-Testergebnis. Die Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Für Reisende aus Deutschland und einer Reihe anderer Staaten besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht im Hotel.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/fokus/focus5.html
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Nach Usbekistan ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 3 Monate über Reise hinaus gültig sein.
Wichtiger Hinweis: Von nicht erforderlichen Reisen in die Grenzgebiete Usbekistans wird derzeit abgeraten.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Usbekistan benötigt, sofern die Reise eine Dauer von 30 Tagen nicht überschreitet. Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen, muss vor der Reise ein Visum beantragt werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 10 Konsulatsarbeitstage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Bitte beachten: Bei einer Reise, die nicht über 30 Tage hinaus geht, muss in der Regel das Weiter- bzw. Rückflug-Ticket vorgelegt werden sowie der Zweck der Reise mit den entsprechenden Dokumenten nachgewiesen werden. Zudem muss die Beförderung der Fluggesellschaft ohne Visum vorab bestätigt werden und es müssen ausreichend finanzielle Mittel vorgewiesen werden.
Registrierung: Binnen 72 Stunden müssen sich Reisende beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Die Registrierung übernehmen in der Regel die Hotels. Der Registrierungsbeleg muss auch bei Ausreise vorgelegt werden.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Frankfurt a.M.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen. Ausnahme: Staatsangehörige Tadschikistans können innerhalb von 72 Stunden weiterreisen.
Einreise – & Visabestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Usbekistan sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Usbekistan empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– FSME, bei Langzeitaufenthalt oder besondere Exposition
– Cholera (ETEC)
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Georgien
Klimatabelle Georgien
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 11 | 11 | 14 | 17 | 22 | 25 | 28 | 28 | 25 | 22 | 17 | 14 |
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Min. Temperatur °C | 1 | 2 | 3 | 6 | 11 | 16 | 19 | 18 | 15 | 11 | 7 | 4 |
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Sonnenstunden / Tag | 3 | 4 | 4 | 5 | 6 | 8 | 7 | 7 | 7 | 6 | 4 | 4 |
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Regentage | 14 | 14 | 14 | 14 | 12 | 12 | 12 | 13 | 13 | 12 | 14 | 15 |
WETTER & KLIMA
Das Klima Georgiens ist von starken Gegensätzen geprägt. Beinahe tropisches Klima, sowie kontinentales und alpines Klima findet man in Georgien. Durch den Kaukasus und das Schwarze Meer wird das Land vor extrem heißem oder kalten Wetter geschützt. Dies führt zu recht milden Wintermonaten mit einer Durchschnittstemperatur von 4° Grad sowie warmen Sommermonaten mit Temperaturen bis zu 24° Grad.
Beste Reisezeit
Die beste Reisezeit für Georgien ist von April bis Juni und von September bis Oktober. In diesen Monaten ist es sonnig und angenehm warm.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung ist der Georgische Lari (GEL).
1 CHF = ca. 3,22 GEL
(Stand: Juni 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise von Personen aus Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland und Litauen ohne Verpflichtung zur Quarantäne, sofern die Einreise auf direktem Luftweg erfolgt, sich die reisende Person in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in einem der o.g. Länder aufgehalten hat und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann der PCR-Test nach Ankunft am Flughafen Tiflis durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des Ergebnisses (i.d.R. innerhalb von acht Stunden) muss sich der Reisende in einem Hotel oder einer Privatwohnung selbst isolieren.
Aufenthalt in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Voraussetzung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Vorlage einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bei der Einreise. EU-Bürger, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in einem der o.g. fünf Länder haben, können mit der Aufenthaltskarte für EU-Bürger ebenfalls einreisen. Andere Nachweise des gewöhnlichen Aufenthalts wie z.B. Meldebescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Erfolgt die Einreise über ein anderes Land oder hat sich die reisende Person in den 14 Tagen vor der geplanten Einreise nach Georgien in einem anderen Land aufgehalten, wird ein PCR-Test durchgeführt und unabhängig vom Ergebnis eine achttägige Quarantäne angeordnet (bei positivem Testergebnis in einem Quarantäne-Hotel, bei negativem Testergebnis ist auch Selbstisolation möglich). Dasselbe gilt, wenn bei Einreise am Flughafen eine Körpertemperatur von über 37,0 °C gemessen wird. Das Verlassen der Quarantäne ist nur durch den Nachweis eines negativen PCR-Tests am 8. Tag nach der Einreise möglich. Am 12. Tag des Aufenthaltes in Georgien besteht eine erneute Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests. Die Kosten der Quarantäne sowie der PCR-Tests hat der Reisende selbst zu tragen.
Für eine Reihe von Staaten gilt weiterhin eine Einreisesperre nach Georgien. Auch die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen.
Ausnahmen gelten nur für wenige Personengruppen:
- Georgische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), unabhängig von deren Staatsagehörigkeit;
- In Georgien akkreditierte Vertreter diplomatischer Missionen sowie Internationaler Organisationen und deren Familienangehörige;
- Offizielle Delegationen, unter der Voraussetzung der vorherigen Genehmigung durch die georgischen Behörden;
- Familienzusammenführungen zu georgischer Referenzperson bei vorheriger Genehmigung durch die georgischen Behörden.
Auch Personen mit georgischem (Dauer-)Aufenthaltstitel in Ländern, für die weiterhin eine Einreisesperre gilt, können bislang nicht ohne vorherige Genehmigung der georgischen Behörden einreisen. Auch bei genehmigter Einreise nach Georgien gilt die achttägige Quarantänepflicht.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können anstelle der Quarantäne alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und erhalten innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung der georgischen Behörden, ob die Einreise genehmigt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/fokus/focus5.html
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass: Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente: Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft: Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis: Von Reisen nach Abchasien und Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird dringend abgeraten.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 360 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 360 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
– Weiter- oder Rückflugticket
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
– Reisepass mit mindestens einer freien Seite
– Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
Einreise auf dem Landweg: Die Einreise über den Landweg ist möglich über die Türkei, Armenien und Aserbaidschan. Außerdem auch zwischen Russland und Georgien bei den Grenzübergängen Dariali/ Hoher Lars an der M3. Die Einreise über Abchasien und Südossetien (Konfliktregionen) gilt als illegaler Grenzübertritt und führt zu einer Geldstrafe und Sanktionen.
Einreise auf dem Seeweg: Bei der Einreise über den Seeweg gibt es teilweise Schwierigkeiten mit der Akzeptanz des Personalausweises. Es wird die Einreise mit dem Reisepass empfohlen. Die Einreise erfolgt über die georgisch-türkische Grenze an den Fährhäfen Batumi und Poti.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Einreise – & Visabestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
– Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Poliomyelitis: Bei der Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Infektionsrisiko ist eine Polio-Impfung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen.
Medikamente: Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten, ob verschreibungspflichtig oder nicht, ist in Georgien nicht ohne Weiteres möglich. Insbesondere für verschreibungspflichtige Medikamente wird in der Regel ein ärztliches Rezept benötigt, die Originalverpackung sollte mitgeführt werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Einfuhrbestimmungen unter https://www.rs.ge/en/5982.